Das Curriculum "Kinderschutz" sowie das Spezialisierungsangebot "Fachberatung im Kinderschutz" ist zur Zeit nicht neu zu beginnen/ wird ausgesetzt.
Mit der Einführung des § 8a SGB VIII wurde 2005 der Kinderschutz gesetzlich neu normiert und mit dem Bundeskinderschutzgesetz 2012 weiter konkretisiert. In § 8a SGB VIII und § 4 KKG wird den Fachkräften sowohl von öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe als auch den Fachkräften der Schule sowie der Gesundheitshilfe Handlungsschritte bei der Wahrnehmung gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorgegeben. Gewichtige Anhaltspunkte bei beispielsweise Vernachlässigung, körperliche und seelische Misshandlung, (sexualisierter) Machtmissbrauch oder die Zeugenschaft elterlicher Partnergewalt fordern professionelles Handeln von allen Fachkräften, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Kinderschutz bedeutet aber auch, frühzeitig Eltern und Kinder anzusprechen (präventiver Kinderschutz) und für eine Kooperation mit anderen Einrichtungen und Diensten – auch mit dem Jugendamt – zu werben (kooperativer Kinderschutz).
Kinderschutz geht alle Pädagogen etwas an" - Zeitungsartikel in der HAZ vom 26.07.2018
Organisation des Curriculums im Bachlorstudiengang
Der Lehrstuhl Pädagogik bei Verhaltensstörungen an der Leibniz-Universität Hannover bietet seinen Studierenden im Rahmen eines Curriculum „Kinderschutz“ eine praxisnahe und wissenschaftsbasierte Auseinandersetzung mit dem Recht des Kindes auf Schutz vor Vernachlässigung und Gewalt durch Eltern / Personensorgeberechtigte, einem Machtmissbrauch durch Gleichaltrige und durch Mitarbeiter*innen in Organisationen an. Der zeitliche Umfang des Curriculums (Präsenzzeit, Selbststudium, Praktikum) beträgt ca. 450 Std. Das im 2. und 4. Semester (Modul C und F) erworbene Fachwissen zur Kinder- und Jugendhilfe sowie der Sonderpädagogik wird durch fachwissenschaftliche Vermittlung rechtlicher Grundlagen und sozialpädagogischer Standards im Kinderschutz (5. und 6. Semester, Modul G 2, 3, 4) vertieft. Die Teilnehmenden erhalten nach erfolgreichem Abschluss des Curriculums eine Bescheinigung über ihre nachgewiesene Wissen- und Handlungskompetenz im Bereich des Kinderschutzes und der Kindeswohlgefährdung.
Inhalte des Curriculums Kinderschutz (Auswahl)
- Vertiefung in Bezug auf spezifische Entwicklungsbeeinträchtigungen (Modul C)
- Spezifische Entwicklungsbeeinträchtigung bei Kindeswohlgefährdung (Modul F)
- Entwicklungsförderung von Kindern und Jugendlichen in spezifischen Risikolagen bei Kindeswohlgefährdung (Modul F)
- Rechtliche Aspekte im Zusammenhang mit dem SGB VIII, KKG, BGB und Grundgesetz (Modul G 2)
- Fachliche Anforderungen an pädagogische Fachkräfte durch die Anwendung der §§ 8a, 8b SGB VIII und § 4 KKG (Modul G 2)
- Selbstverständnis sozialpädagogischen Handelns (Modul G 2)
- Handeln im Dialog bei Kindeswohlgefährdung, Erkennen–Beurteilen–Handeln (Modul G 2)
- Ausgestaltung der Rolle einer Kinderschutzfachkraft (Modul G 2)
- Praktikum in ausgewählten Praxisfeldern des Kinderschutzes (Modul G 3)
- Fachliche Begleitung und Reflexion des Praktikums (Modul G 4)
Spezialisierungsangebot im Masterstudiengang Lehramt für Sonderpädagogik (M.Ed.) und Sonderpädagogik und Rehabilitationswissenschaften (M.A.)
Mit § 8a (2005), §8b SGB VIII und §4 KKG (2012) erhält die Fachberatung im gesetzlichen Kinderschutz eine bedeutende Rolle. Dabei verfügen Berufsgeheimnisträger in schulischen und außerschulischen Einrichtungen nicht immer über das notwendige Wissen und die Praxiserfahrung zum kompetenten Handeln im Kinderschutz. Das Spezialisierungsangebot „Fachberatung im Kinderschutz“ vermittelt
grundlegende Wissens- und Handlungskompetenzen, um die Handlungssicherheit im Kinderschutz zu erhöhen.
Die Schwerpunkte des Angebots „Fachberatung im Kinderschutz“ liegen in folgenden Feldern:
1. Wissen- und Handlungskompetenzen im Kinderschutz auf- und ausbauen (Fachkompetenz):
- Gefährdungseinschätzung
- Krisen- und Falldynamiken erkennen
- Wissen um diagnostische Verfahren bei Kindeswohlgefährdung
- Wissen um Beratungsangebote und -settings im Kinderschutz
- Ausbau der Beratungskompetenz
- Gesprächsführung mit den Zielgruppen
2. Fähigkeit und Bereitschaft stärken, sich als Person weiterzuentwickeln und eigene Möglichkeiten und Grenzen zu entdecken (personale Kompetenzen):
- professionelles Fallverstehen und Selbstreflexion der eigenen Berufsrolle mit unterschiedlichen biographischen Aspekten im Arbeitsfeld
- verantwortungsvoll handeln, eigenes und das Handeln anderer reflektieren
Abschlussveranstaltung für Absolventen des Curriculums Kinderschutz
Herzlichen Glückwunsch den diesjährigen Absolvent:innen des Curriculum Kinderschutz. Am 17.06.25 fand die feierliche Übergabe der Zertifikate der letzten Kohorte des Curriculum Kinderschutz statt. Die Studierenden setzten sich über fünf Semester intensiv mit Inhalten eines präventiven und intervenierenden Kinderschutzes auseinander und entwickelten neben Fachwissen in den Bereichen Kindeswohl(-gefährdung), rechtliche Grundlagen der UN KRK, GG, SGB VIII und KKG sowie multiprofessionelle Vernetzung im Kinderschutz durch die praktischen Anteile Handlungssicherheit im Umgang mit gefährdeten Kindern, Jugendlichen und ihren Familien. Die Studierenden diskutierten mit ihr über aktuelle Entwicklungen im niedersächsischen Kinderschutz und entwickelten Veränderungsbedarfe zur Unterstützung der Handlungssicherheit von Pädagog:innen im schulischen und außerschulischen Alltag.
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